Code of Conduct


Code of Conduct für Geschäftspartner der RWS GmbH 

Einleitung 

Für RWS basieren Geschäftsbeziehungen zu Kunden und Geschäftspartnern auf Integrität und Partnerschaft, Vertrauen und gegenseitigem Respekt. 

RWS erwartet auch von seinen Geschäftspartnern, d.h. von seinen Kunden, Lieferanten, Dienstleistern und deren Lieferketten, dass sie sich in jeder Hinsicht integer verhalten. Um dies zu manifestieren, legt RWS bestimmte Mindeststandards fest setzt seine Geschäftspartner hiervon in Kenntnis. 

Dieser Code of Conduct (Verhaltenskodex) für Geschäftspartner ist Bestandteil aller Verträge mit Dritten und ist für alle Geschäftspartner verbindlich. 


1. Einhaltung von Gesetzen 
RWS erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie im Rahmen der Geschäftsbeziehung und aller damit zusammenhängenden Handlungen alle für sie geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten. RWS lehnt jegliches rechtswidrige Verhalten im eigenen Unternehmen und in den Unternehmen der Geschäftspartner ab. 
 

2. Menschenrechte / Mitarbeiter 
RWS duldet keine Verstöße gegen die Menschenrechte und das Arbeitsrecht. 

Geschäftspartner von RWS müssen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie nationale und internationale Vorschriften zum Schutz der Menschenrechte beachten und sicherstellen, dass sie selbst und ihre Zulieferer in keine Form von Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind. 

Kinderarbeit ist verboten. Geschäftspartner dürfen die Beschäftigung von Kindern in ihrem eigenen Unternehmen oder bei Lieferanten und Geschäftspartnern auf keiner Stufe der Lieferkette zulassen und müssen jederzeit die geltenden Gesetze oder die einschlägigen IAO-Übereinkommen einhalten. 
Zwangsarbeit sowie alle Formen der modernen Sklaverei und des Menschenhandels sind verboten. 
RWS erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie jede Form von Diskriminierung oder Belästigung strikt ablehnen. 

Angemessene Entlohnung und Arbeitszeiten müssen gewährleistet sein und eingehalten werden, und die Mitarbeiter müssen in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen Gesetzen und Vorschriften Versammlungsfreiheit genießen. 

Die Geschäftspartner von RWS müssen die Arbeitsgesetze der Länder einhalten, in denen sie tätig sind. 
 

3. Gesundheit und Sicherheit 
RWS erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie für sichere Arbeitsbedingungen und ein gesundes Arbeitsumfeld für ihre gesamte Belegschaft sorgen. Als Mindestanforderung bestätigen die Geschäftspartner die Umsetzung aller anwendbaren gesetzlichen Anforderungen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und darüber hinaus die Einhaltung international anerkannter Standards, wie z.B. ISO 45001 oder der ILO Grundsätze.
 

4. Umwelt und Ressourcen 
Die Geschäftspartner von RWS müssen die lokal geltenden Umweltvorschriften beachten. 
Sie müssen alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Umwelt zu schützen, z.B. durch die Verringerung schädlicher Emissionen und durch den sparsamen Umgang mit Energie und natürlichen Ressourcen. 

Die Geschäftspartner von RWS dürfen keine Konfliktmineralien verwenden und verpflichten sich, ihren Sorgfaltspflichten in Bezug auf relevante Rohstoffe nachzukommen und alle anwendbaren Vorschriften zu Konfliktmineralien wie die Verordnung (EU) 2017/821 (3TG) und die damit verbundenen Vorschriften einzuhalten. 

Die Geschäftspartner müssen alle anwendbaren Gesetze und Verordnungen zur Beschränkung, Registrierung und, falls erforderlich, Zulassung oder Meldung von Chemikalien, die im Endprodukt oder im Produktionsprozess enthalten sind, einhalten, soweit diese für den jeweiligen Markt gelten (wie z.B. REACH für die EU). 
 

5. Wettbewerb 
RWS ist davon überzeugt, dass funktionierende Märkte Innovationen, technologischen Fortschritt und die kontinuierliche Verbesserung von Qualität vorantreiben. Aus diesem Grund handelt RWS als fairer und verantwortungsvoller Wettbewerber. 

RWS erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie sich an diesem Wettbewerb beteiligen und dabei die Standards für faire Geschäftspraktiken, Werbung und Wettbewerb einhalten. 
Zum fairen Wettbewerb gehört auch, das geistige Eigentum Dritter zu respektieren und vertrauliche Informationen zu schützen. 
 

6. Verbot von Korruption und Betrug 
RWS verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption und lehnt jede Form der Bestechung oder andere korrupte Verhalten ab. RWS erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie korrupte Handlungen weder dulden noch sich aktiv daran beteiligen, unabhängig davon, ob es sich um Amtsträger oder Privatpersonen oder Organisationen handelt. 

Es ist verboten, einen Vorteil anzubieten, zu gewähren oder anzunehmen mit der Absicht oder Wirkung, den Entscheidungsprozess eines Geschäftspartners oder eines Amtsträgers zu beeinflussen. Ebenso dürfen keine Vorteile angenommen werden, die den eigenen Entscheidungsprozess von RWS oder des Geschäftspartners beeinflussen könnten. 

Sollten korrupte Handlungen im Verantwortungsbereich des Geschäftspartners nachgewiesen werden, behält sich RWS das Recht vor, die Geschäftsbeziehungen zu diesem Partner sofort zu beenden und ggf. Schadensersatz zu verlangen. 
 

7. Annahme oder Gewährung von Geschenken, Bewirtung und anderen Vorteilen 
Es dürfen keine Geschenke von übertriebenem Wert oder andere unangemessene Geschenke angeboten, gegeben oder angenommen werden. 

Geschenke und Bewirtung oder andere Vorteile sollten nur in gutem Glauben und nur dann angeboten, gegeben oder angenommen werden, wenn sie angemessen und im Rahmen der geschäftsüblichen Gastfreundschaft und in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht sind. 
Insbesondere dürfen die Geschäftspartner von RWS Amtsträgern keine ungesetzlichen Vorteile für die Veranlassung oder Beschleunigung staatlicher Maßnahmen anbieten oder gewähren.
 

8. Schutz von Daten 
RWS nimmt den Schutz von Daten, die sich direkt oder indirekt auf eine Person beziehen (personenbezogene Daten), ernst. RWS erwartet von seinen Geschäftspartnern die Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzgesetze, einschließlich, soweit anwendbar, der EU-Datenschutzgrundverordnung ("DSGVO") und lokaler Gesetze. 
 

9. Interessenkonflikte 
RWS erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie offen und transparent mit allen geschäftlichen oder persönlichen Beziehungen umgehen, die sie in Konflikt mit den Interessen von RWS bringen könnten, um sicherzustellen, dass die richtigen Maßnahmen ergriffen werden können, um einen solchen Interessenkonflikt zu vermeiden. 
 

10. Überwachung und Berichterstattung 
RWS ist aktiv bestrebt, jede Art von rechtswidrigen oder kriminellen Handlungen im eigenen Einflussbereich zu verhindern und erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie über geeignete Compliance-Management-Systeme verfügen, um die Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex dargelegten Grundsätze zu gewährleisten. RWS erwartet auch von seinen Geschäftspartnern, dass sie ihre Lieferanten und Geschäftspartner in ihrer Lieferkette über diese Grundsätze informieren. 

RWS behält sich das Recht vor, bestehende und neue Geschäftspartner auf die Einhaltung dieses Verhaltenskodex zu überprüfen. Die Überwachung kann durch eine spezialisierte, unabhängige Organisation durchgeführt werden. 

RWS erwartet von seinen Mitarbeitern und Geschäftspartnern, dass sie Hinweise auf mögliches Fehlverhalten unverzüglich melden. Zu diesem Zweck ist ein elektronischer Meldekanal eingerichtet worden, ebenso für Meldungen nach dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtgesetz (LkSG): rws.integrityline.com.